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Unterhaltsverfolgung künftig EU-weit
#34
Och Leute,

das neue EU Unterhaltsabkommen ist immer noch nicht durch und wird auch noch einige Monate in Anspruch nehmen. Und danach haben die dem Abkommen beigetretenen Staaten immer noch glatte 2 1/2 Jahre um eine eigene Behoerde aufzubauen. Das hat bis jetzt NUR Deutschland gemacht.
Und nochmal: Es gibt vielzuviele Schlupfloecher innerhalb der EU wie man sein Vermoegen vor einer auslaendischen KU Zwangsvollstreckung schuetzen kann. Es muessen dann naemlich immer noch die Gesetze des Vollstreckerstaates eingehalten werden. Zwar sollen die Urteile aus Deutschalnd beispielsweise nicht mehr angefochten werden koennen, ABER man kann den Titel immer noch fuer nicht vollstreckungfaehig erklaeren lassen.

Mein Anwalt hat folgendes mitgeteilt (gilt jetzt nur mal im Verhaeltnis Spanien- Deutschland): Es ist bei einem drohenden Vollstreckungsversuch aus Deutschland immer noch moeglich hier in Spanien dagegen anzugehen. Beispiel: betruegerische Titelerlangung, keine Moeglichkeit gehabt der Anhoerung, kein verfahreneinleitendes Schriftstueck erhalten, betruegerisches Blutgutachten erstellt, sofortiger Zwangsvollstreckungsstop einleiten weil Arbeitslos (Arbeitslosengeld (paro) Arbeitslosengeld ist in Spanien gesetzlich nicht vollstreckbar... usw.
Noch ein Hinweis: In Deutschland werden auch Urteile durch vorherige oeffentliche Aushaengung durch Saeumnissurteil ausgesprochen wenn der Beklagte nicht zu ermitteln ist. Das ist in Spanien NICHT moeglich. Sowas gibt es hier nicht. Falls also eine Zwangsvollstreckung aus Deutschland wegen eines Unterhaltsurteils in Spanien droht und das Urteil ein Saeumnissurteil ist, kann es kinderleicht fuer nicht vollstreckungsfaehig erklaert werden (nennt sich "ordre puplic"). Es steht somit im krassen Gegensatz zur deutschen Gesetzgebung! Hier kann sogar das gesammte Urteil fuer nicht gueltig erklaert werden (fuer den spanischen Raum).

All das (und noch viel mehr Punkte) sind leicht einsetzbare Waffen gegen eine drohende Zwangsvollstreckung aus Deutschland.

ABER, man kann sich in fast 100% aller Faelle schon vorher darauf einstellen und sein Geld nach Oesterreich transferieren oder in BAR Auszahlen lassen und woanders hinbringen (Beispiel Paypal).
Und in der EU ist der Resiepassentzug ein etwas laecherliches Mittel um einen Schuldner nach Deutschland zurueckzubekommen.
Und hier eine Weisheit: Wer nicht zahlen will, wie ich, dann bekommen DIE auch nichts, egal was DIE anstellen!

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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RE: Unterhaltsverfolgung künftig EU-weit - von Exilierter - 27-10-2008, 08:50
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