27-06-2011, 13:55
(27-06-2011, 13:20)neuleben schrieb: Das schöne an dieser Umwandlung ist, daß der Betrag nie irgendwo erscheint.
Für eine Unterhaltsberechnung kann man sich damit vielleicht durchwinden (5% vom Brutto sind für Zusatzaltersvorsorge erlaubt), aber wenn eine Pfändung ins Haus steht und der Arbeitgeber zum Drittschuldner wird, dann wir auch nach solchen geldwerten Vorteilen gefragt. In Deutschland kann es sein, dass die Unterhaltsgläubigerin trotzdem nicht rankommt weil es nur eine Art Anwartschaft ist, aber in anderen Ländern sind das durchaus disponable und somit auch pfändbare Werte.