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Unterhaltsverfolgung künftig EU-weit
#70
Mal eine Frage in diesem Zusammenhang:

Ich habe eben erst ein Job-Angebot von einem internationalen Konzern erhalten; die Zentrale sitzt in Kanada, Zweigniederlassungen sind weltweit an 130 Standorten verteilt. Falls ich das Angebot annehme, will ich mich in einem anderen Staat anstellen lassen (das Einsatzgebiet wäre ohnehin weltweit, also spielt der ursprüngliche Heimatort eh keine Rolle). Am liebsten in einem der neuen EU-Beitrittsländer wie Slowakei, Rumänien oder einem baltischen Staat. Wenn dies zu kompliziert wird, dann eben in Österreich.
Derzeit zahle ich hier Trennungs- und Kindesunterhalt auf der Grundlage einer Eilentscheidung des FamGerichts, das Hauptsacheverfahren ist noch anhängig. Im Thread "Prozeßbetrug" habe ich ein paar Details beschrieben.

Wenn es denn klappt, sagen wir mal mit einem Anstellungsvertrag in Österreich, und dich zahle freiwillig weiter die (geringen!) Unterhaltssätze (weil ja die Eilentscheidung des FamGerichts auch einen vollstreckbaren Titel darstellt), bin aber nicht auffindbar, weil ich z.B. bei der Abmeldung in Deutschland als Zielland ein anderes Land angebe (man kann es sich ja mal anders überlegen...), mit was muss ich rechnen?
Eine Strafverfolgung nach § 170 StGB sollte nicht möglich sein, da ich ja den Unterhalt nicht verweigere, sondern nur das bezahle, wozu mich ein deutsches FamGericht verurteilt hat. Kann ich in Abwesenheit zu höheren Unterhaltsleistungen verurteilt werden, wenn ich nicht bei Gericht erscheine und auch keinen Anwalt hinschicke?
Wenn ich in dem neuen Job etwas weniger verdiene als jetzt, dafür aber mehr Geld in die betriebliche Altersversorgung stecken lasse (ca. 20% des Brutto-Gehalts), der Versorgungsausgleich aber in Deutschland auf der Grundlage der hier geleisteten Rentenversicherungsbeiträge schon durchgeführt wird (Trennungsjahr ist im Mai abgelaufen, Scheidungsklage wurde der Exe im Februar 2011 zugestellt), kann ich dann diese betriebliche Altersversorgung dann vor dem Zugriff aus Deutschland retten? (wären immerhin in Summe ca. 200.000 Euronen). Die Alterversorgung wird in Kanada angespart und auch dort ausgezahlt.

Wer hat einen guten Ratschlag oder eigene Erfahrungen?

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: Unterhaltsverfolgung künftig EU-weit - von Exilierter - 27-10-2008, 08:50
RE: Unterhaltsverfolgung künftig EU-weit - von Exilierter - 10-12-2008, 07:56
RE: Unterhaltsverfolgung künftig EU-weit - von Exilierter - 12-12-2008, 05:59
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