...und es geht noch schlimmer:
In meinem Fall sprach sich der Gutachter für den Wechsel des Kindes samt Sorgrecht zu mir aus. Alle dafür, JA nicht ernsthaft dagegen, außer Muttern und ihre Kampfanwältin.
Das interssierte weder das FG noch das OLG, auch das BVerfG später nicht.
Alleinsorge zur Mutter. "Mann könne einer Mutter nicht das Kind wegnehmen." hieß es in der Begründung vom FG.
Heute besucht mich ein gestörtes, man kann schon sagen ein behindertes Kind. Ich weiß genau, wo im System die größten Querulanten, Verbrecher und Kinderschänder sitzen bzw. frei rumlaufen...
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In meinem Fall sprach sich der Gutachter für den Wechsel des Kindes samt Sorgrecht zu mir aus. Alle dafür, JA nicht ernsthaft dagegen, außer Muttern und ihre Kampfanwältin.
Das interssierte weder das FG noch das OLG, auch das BVerfG später nicht.
Alleinsorge zur Mutter. "Mann könne einer Mutter nicht das Kind wegnehmen." hieß es in der Begründung vom FG.
Heute besucht mich ein gestörtes, man kann schon sagen ein behindertes Kind. Ich weiß genau, wo im System die größten Querulanten, Verbrecher und Kinderschänder sitzen bzw. frei rumlaufen...
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