07-08-2010, 07:29
(06-08-2010, 10:23)p schrieb:(06-08-2010, 00:31)sorglos schrieb: Evtl. wäre es auch sinnig, zuerst mal einen "letzten Einigungsversuch" zu machen und die Mutter schriftlich aufzufordern oder zum Termin zu einer Sorgeerklärung beim Jugendamt zu bitten?
Das ist Pflicht, sonst wäre die Klage mutwillig. Der Richter würde sagen: "Habe sie die Mutter denn überhaupt mal gefragt?". Der Einigungsversuch könnte in Form einer einseitigen Beurkundung des Sorgerecht stattfinden verbunden mit der Aufforderung, ebenfalls zu unterzeichnen.
Ich würde sofort klagen und dies parallel den Entscheidungsträgern beim Gesetzgebungsprozess kommunizieren.
Vater sein zu dürfen ist ein Naturrecht, was nicht bedarf die Mutter "zu fragen".
Man sollte gerade jetzt mit Aktionen starten,
die §§ 1592ff. (Vaterschaft) analog zu § 1591 (Mutterschaft) zu formulieren:
* Mutter ist die Frau, die das Kind geboren hat.
* Vater ist der Mann, der das Kind gezeugt hat.
Aus die Maus, so klar und einfach ist das den Politschranzen zu kommunizieren!!!