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das recht der exe am namen
#3
wir haben ihr bereits angeboten, dass wir das auch bezahlen würden, wenn nur das ihr problem wäre...
sie meinte es wäre blöd wegen dem sohn... da wären wir sogar einverstanden wenn er auch ihren mädchennamen annehmen würde, falls er das möchte.

ich sehe es eben auch so: wenn die ehe vorbei ist, dann sollte man sich vom ex abgrenzen, in diesem speziellen fall wäre das sowieso das minimum an anstand, moral und respekt gegenüber der exfamilie (schwiegereltern inbegriffen) gewesen. aber all das hat seine exe nicht und wird sie nie haben.

klar verbinden wir mit dem namen mehr als nur exe, aber dennoch habe ich es satt auf der straße auf sie angesprochen zu werden, bzw. finde ich, sie sollte keinen anspruch darauf haben, denn sie hat damals diese ehe mit füßen getreten, dann sollte sie auch dazu stehen.
wenn alle das täten, was sie mich könnten, käme ich nie zum sitzen
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das recht der exe am namen - von stafford - 16-04-2010, 14:50
RE: das recht der exe am namen - von Simon - 16-04-2010, 15:47
RE: das recht der exe am namen - von stafford - 16-04-2010, 16:04
RE: das recht der exe am namen - von borni - 16-04-2010, 16:05
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RE: das recht der exe am namen - von blue - 16-04-2010, 22:52
RE: das recht der exe am namen - von payer - 18-04-2010, 21:49
RE: das recht der exe am namen - von Ray - 19-04-2010, 08:40
RE: das recht der exe am namen - von Ralf G. - 19-04-2010, 08:48

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