17-02-2010, 20:45
(17-02-2010, 17:22)Edison schrieb: Das würde also bedeuten, dass ein Anwalt eventuell garkeine Auskunft darüber bekommt, ob ein Haftbefehl vorliegt oder nicht - im schlimmsten Fall würde das sogar für den Anwalt eine "Straftat" sein, da er mir helfen würde mich meiner Strafe zu entziehen. Upps, das ist aber nicht gut...Alter, komm mal runter. Wegen 170 StGB wirst Du am Airport nicht einkassiert. Und schon gar nicht nach 10 Jahren! Was sonst noch an terroristischen Aktivitäten bei Dir nachzuweisen ist, wissen wir natürlich nicht. Die haben ganz andere Probleme, als so einen §170-Fuzzi zu kassieren.