17-02-2010, 19:36
Ok, das klingt alles sehr einleuchtend - bestimmt gibt es da auch Unterschiede zwischen Strafrecht und wie in dem Fall Zivilrecht - ich habe auch gelesen, dass dieser Haftbefehl zur Erzwingung einer Eidesstattlichen Versicherung dient und somit in die Schuldnerverzeichnisse der jeweiligen Gemeinden eingetragen wird. Dort kann dann anscheinend jeder Einsicht nehmen...
Dann mach ich mich mal auf die Anwaltsuche...und werde ich ja sehen, was der dazu zu erzählen hat... Hoffe mal das es klappt - drückt die Daumen
Dann mach ich mich mal auf die Anwaltsuche...und werde ich ja sehen, was der dazu zu erzählen hat... Hoffe mal das es klappt - drückt die Daumen