20-01-2010, 11:28
(20-01-2010, 11:03)Master Chief schrieb: Das GG als Maßstab für individuelles Verhalten heranzuziehen, halte ich für überzogen.
Man kann heranziehen, was man will. Im Grundgesetz wird jedenfalls Elternschaft als menschliche, soziale Dimension definiert. Das ist in Verfassungen anderer Länder nicht anders. Das sind die Grundrechte allererster Kategorie. Unterhalt ist kein Grundrecht. Erst im bürgerlichen Gesetzbuch, im Zivilrecht, kommt Unterhalt ins Spiel. Früher als Spezialfall, heute als Regelfall, der alle Bereiche durchdringt und verändert.
Die Entwicklung der letzten Jahrzehnte hat eine Verschiebung verursacht, Unterhalt hat alles andere nach hinten geschoben. Es schadet nicht, diese Kälte nicht unhinterfragt zuzulassen und sich auf Grundsätzlicheres des Menschseins zu besinnen.