28-03-2011, 20:31
Ich muss mal den Thread ausgraben.
Ist diese Änderung schon in Kraft getreten? Bei mir sind es TU-Rückstände.
Reicht dafür ein guter Freund, ein informeller schriftlicher Vertrag und evtl. die Übergabe des KFZ-Briefes (?) an den Freund?
(07-09-2009, 10:16)p schrieb:(07-09-2009, 09:58)FreiHerr schrieb: Kann sie die Schulden pfänden, obwohl ich das betitelte monatlich zahle?
Natürlich. Für Rückstände gelten aber recht bald die normalen Pfändungsgrenzen, nicht mehr der grenzenlose Durchgriff nach §850d ZPO.
Ist diese Änderung schon in Kraft getreten? Bei mir sind es TU-Rückstände.
(07-09-2009, 10:16)p schrieb: Eine alte Karre kannst du behalten, was nichts wert ist wird auch nicht gepfändet. Ansonsten ist deine List ganz gut, zu ergänzen wäre noch die Variante, es als Sicherheit für ein gewährtes Darlehen an Dritte (Verwandte, Freunde) zu übereignen.
Reicht dafür ein guter Freund, ein informeller schriftlicher Vertrag und evtl. die Übergabe des KFZ-Briefes (?) an den Freund?