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Mobiler Unterhaltspflichtiger
#5
(07-09-2009, 10:56)FreiHerr schrieb: Diese Nummer mit "Sicherheit für ein gewährtes Darlehen an Dritte" - funktioniert sie immer? Nicht nur für's Auto, sondern für alles pfändbares?

Schriftliche Vereinbarungen und plausible Begründungen sind natürlich schon nötig. Ich würde das auch nicht mit jedem Gegenstand von Wert machen, sonst wird es zu auffällig. Die meisten Sachen habe ich "gesichert", indem ich sie mit der Zeit verkauft habe. Die Ersatz-Neuanschaffungen liefen dann von vornherein über Dritte. Das benötigt Vertrauen zu diesen Dritten, ist aber in Richtung Gerichtsvollzieher bombenfest. Gegen einen zweifelsfreien Nachweis, dass etwas einem Dritten gehört kommt kein Greifer an. Und falls hier jemand ungesetzliche Handlungen vermutet: Es ist legal, Dinge zu benutzen die Dritten gehören mit deren Zustimmung.

(07-09-2009, 10:56)FreiHerr schrieb: Was kann auf meinen "Kreditor" kommen? Ich meine, falls "seine " Sache doch gepfändet wird, dann muss es bei seinem örtlichen Amtsgericht klagen?

Wenn der Gerichtsvollzieher ein Auto pfändet, für das ein Dritter als Eigentümer eingetragen ist, wird er vom Vollstreckungsgericht eins auf den Deckel bekommen. Das braucht meistens kein eigenes Verfahren, sondern ein Besuch beim Vollstreckungsgerichts-Rechtspfleger unter Vorlage der Nachweise reicht aus.

Zitat:es gab vor einiger Zeit ein Briefchen von der ARGE ("rechtswahrende Mitteilung"). Die Ex hat anscheinend H4 beantragt. Sollte es zu einem Titel kommen - mit wemm werde ich dann zu tun haben - mit ARGE oder mit der Ex?

Die Behörden werden versuchen, dir einen Titel zu verpassen. Wer genau, weiss ich nicht, mir fehlt der Überblick wer was wann von dir verlangt hat oder verlangen wird. Wenn bis jetzt kein Titel existiert, sind auch Unterhaltsschulden in der Schwebe. Du wurdest vermutlich irgendwann aufgefordert, Unterhalt zu bezahlen. Ab diesem Zeitpunkt kann Unterhalt gefordert werden. Rechtsgültig wird das aber erst, nachdem du entweder freiwillig zugestimmt hast oder ein Richter ein Urteil spricht. Darüber steht viel in der Tfaq.
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Nachrichten in diesem Thema
Mobiler Unterhaltspflichtiger - von FreiHerr - 07-09-2009, 09:58
RE: Mobiler Unterhaltspflichtiger - von p__ - 07-09-2009, 10:16
RE: Mobiler Unterhaltspflichtiger - von p__ - 07-09-2009, 11:54
RE: Mobiler Unterhaltspflichtiger - von p__ - 28-03-2011, 20:55

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