22-02-2010, 12:36
(22-02-2010, 12:23)solidario schrieb: Am Silvesterabend sind wir uns dann zufällig in einer örtlichen Discothek über den Weg gelaufen
In so einem Fall verlässt man den Ort schnellstens.
(22-02-2010, 12:23)solidario schrieb: Müsste ich dann ab August 2010 die 133 € der Unterhaltsvorschusskasse, die knapp 1100 € aus der Düdo-Tabelle und die knapp 364 € ALG II für meine Ex-Freundin bezahlen?
Da du jetzt nicht leistungsfähig bist und wenn auch kein Titel existiert und du nicht verurteilt wirst, fällt Unterhalt ab Leistungsfähigkeit an, also ab August. Unterhaltsvorschuss ist kein Darlehen, das du automatisch zurückzuzahlen hast, sondern eine Ausfalleistung. Ist auch alles in der faq erklärt.