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Die neue Anwaltspflicht fürs Unterhaltsrecht
#17
@ gleichgesinnter


Die Verfassungsbeschwerde schreibe ich selbst, habe ich schon dreimal gemacht. Dabei besteht kein Anwaltszwang. Die Sache ist aber schwierig, da die Formalien in Karlsruhe streng geprüft werden. Einmal hatte ich auch schon Erfolg und die Sache wurde von drei Richtern geprüft aber nicht zugelassen. Trotzdem hatte die Sache für erheblichen Druck gesorgt, wenn Karlsruhe Akten bei Gerichten anfordert, zittern die Roben....

Zurück zum Thema:

Eine Verfassungsbeschwerde ist wirklich knifflig, man darf nichts vergessen und muss seine Standpunkt exakt begründen, daraus resultierend das verletzte Recht.

Wert ist es alle mal und meine Erfahrungen mit Karlruhe haben gezeigt, dass das Verfassungsgericht unvoreingenommen an jede Beschwerde geht, aber es werden auch sehr streng die Formalien geprüft, da Karlsruhe nicht eine "Superrevisionsinstanz" ist....

Sobald ich einen Geisteblitz in der Sache habe, setze ich mal eine Beschwerde auf, Zeit bleibt bis Dez. 2009


Grüsse


Nero
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RE: Die neue Anwaltspflicht fürs Unterhaltsrecht - von Exilierter - 20-08-2009, 21:50
Anwaltszwang ab 01.09.2009 - von Nero - 19-08-2009, 06:57
RE: Anwaltszwang ab 01.09.2009 - von Jigsaw - 19-08-2009, 07:55
RE: Anwaltszwang ab 01.09.2009 - von p__ - 19-08-2009, 08:23
RE: Anwaltszwang ab 01.09.2009 - von p__ - 19-08-2009, 08:25
RE: Anwaltszwang ab 01.09.2009 - von Nero - 19-08-2009, 11:02
RE: Anwaltszwang ab 01.09.2009 - von p__ - 19-08-2009, 13:24
RE: Anwaltszwang ab 01.09.2009 - von Nero - 20-08-2009, 08:14

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