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DESTATIS Fachserie 10 Reihe 2.2-2008 und neu 2009!
#6
Mit der Ehescheidung wurde in 7733 Fällen die elterliche Sorge übertragen, zu:
24% auf Beide
68% auf Muddi
6% auf Vaddi
1% auf Dritte
1% anteilig (mehrere Kinder)

in 632 abgetrennten Verfahren, zu:
12% auf Beide
66% auf Muddi
13% auf Vaddi
7% auf Dritte
2% anteilig (mehrere Kinder)

in 25.068 isolierten Verfahren, zu:
11% auf Beide
48% auf Muddi
15% auf Vaddi
24% auf Dritte
2% anteilig (mehrere Kinder)

in 7094 Verfahren in denen die Eltern nicht verheiratet waren, zu:
9% auf Beide
38% auf Muddi
16% auf Vaddi
36% auf Dritte
1% anteilig (mehrere Kinder)

Bedeutet unterm Strich:
1. Verheiratet oder nicht, die Chancen auf Übertragung des SR zu Vaddi´s Gunsten ist in etwa gleichwertig.
2. Für Ex-Vaddi spricht, dass dieser größere Chancen erhält, wenn Muddi es nach einer Ehescheidung verrissen hat.
3. Für das Kind steigt das Risiko, wenn die nichtehelichen Eltern sich vor Gericht zoffen, dass Dritte das SR erhalten (was aber auch nicht wirklich für die achso treu sorgenden deutschen Übermütter spricht!).

Da kann ein jeder Papa doch mit Fug und Recht von einer "gläsernen Decke" sprechen, wenn es um seine Rechte als Familienmitglied/Vater geht!
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Nachrichten in diesem Thema
RE: DESTATIS Fachserie 10 Reihe 2.2-2008 - von Bluter - 02-08-2009, 17:54

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