31-07-2009, 21:15
Folgesachen sind all die Dinge, die als Folge der Scheidung geregelt werden müssen, z.B. Versorgungsausgleich. Zugewinnausgleich. Oft sind diese Dinge im Scheidungsverbund zusammengefasst: Aus vielen Verfahren wird eines. Geregelt in §623 Abs. 1. Die Gesamtzahl der Verfahren ist also immer grösser als die Zahl der Scheidungen. Hinzu kommen Familiensachen, die ohne Scheidung verhandelt werden, zum Beispiel alles was Nichteheliche betrifft. Das wären dann allein anhängige Familiensachen. Da gibt auch keinen Verbund, Umgangsrecht, Sorgerecht, Unterhaltsrecht sind immer drei Verfahren statt einem Verbundverfahren. Damit sind Nichteheliche in einem weiteren Punkt benachteiligt, die Kosten sind da natürlich höher.