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Einkommensauskunft wegen Inobhutnahme
#51
Oha. Das ist ein Tiefschlag. Ich hatte das nach der Verhandlung heute ganz positiv gesehen. Mich hat keiner gefragt ob ich ein Gutachten will. Von Kosten war schon zwei mal keine Rede. Aber bei dem Thema waren sich alle einig. Als wäre das der totale Standard. Die eigentliche Begründung ist irgendwie an mir vorbeigetropft. Das läuft ja alles ab wie ein Film. Das Adrenalin schießt einem so durch die Adern, daß man einfach nicht alles aufnehmen und verarbeiten kann.

Ich würde denken, daß ich jetzt erst einmal etwas schriftliches bekomme. Oder ist es dann zu spät, um den Antrag zurückzuziehen? Weil der Prozess damit abgeschlossen ist?
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#52
Kenne den Beschluss und deinen Antragstext nicht. Nehme aber an, das Gutachten soll ein Ergebnis bringen, dann erst Entscheidung. Also ist noch keine gefallen und wenn der Streitgegenstand erledigt ist weil du den entsprechenden Antrag zurückgezogen hast, dann ist der Gutachtenauftrag obsolet. Du musst nicht alles zurückziehen, nur das was das Gutachten verursacht hat.

Nicht jeder ist vor Gericht aufmerksam, ruhig und versteht, auf welche Weise die einen gerade einseifen wollen. Hat man da Probleme, lohnt sich manchmal ein Anwalt, der einem sofort sagt, was für Konsequenzen eine Gangrichtung hat.
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#53
Werden die Kosten eigentlich geteilt? Oder muss ich allein ran?
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#54
Beide Eltern werden in Anspruch genommen entsprechend ihren Einkommensverhältnissen.
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#55
Argh. Ich zahle also alles und sie zahlt nix. Ist ja wie immer :-(
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#56
Familienpsychologisches Gutachten wird wieder teuer, der labert mit dir, der Mutter, Kind, Schule, Verfahrensbeistand, Heim, Umgangsbegleitung usw.. da kannst du dir ja eigentlich direkt einen Anwalt nehmen und alles über Verfahrenskostenhilfe abwickeln lassen sofern du nicht zu viel verdienst.
Zwecks der gesammt Kosten des ganzen Verfahres, die dürften in der regel hälftig verteilt werden.

Fals es dir hilft, in meinem aktuell zu erstellenden familienpsychologischen Gutachten steht u.a.:
4. Das Gutachten ist binnen sechs Monaten zu erstatten.
6. Kostengrenze: 10.000,00 €
Falls diese Grenze nicht einzuhalten ist, wird aufgegeben, das Gericht hiervon vorab zu benachrichtigen.
7. Ein neuer Termin wird anberaumt von Amts wegen nach Eingang des schriftlichen Gutachtens.
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Bin mir jetzt nicht sicher evtl kann ein anderer mehr zu sagen, aber ist es nicht so das wenn er denn Antrag zurück zieht, er alle bisher angefallen Kosten auch die der Gegenseite alleine zu tragen hat?
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#57
Verfahrenskostenbeihilfe gibt es für mich nicht. Anwalt habe ich mir deswegen auch gespart. Hälftige Kosten des Verfahrens sind für mich auch kein Problem. Bis auf das Gutachten halt. 10.000 € knallen dann schon ordentlich im Karton. Wenn die Kosten allerdings auch einfach hälftig geteilt würden, dann wäre es die 5.000 € schon wert. Bei einer Kostenverteilung nach Einkommen zahle ich allerdings alles und sie nix. Halbtagsstelle Helfertätigkeit :-(
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