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Nachehelicher Unterhalt - welche Hürden beim Argument "Krankheit"?
#7
Da wünsche ich dir viel Erfolg!

Wahrscheinlich werden sie es wegen geriger Erfolgsaussicht auf einen Vergleich anlegen. Musst du wissen, ob du darauf Lust hast.

Wenn ihr beide alternativmedzinisch drauf seid, möchte ich dich dran erinnern, die Schulmedizin-Karte zu spielen.

Nur wenn sie alles zumutbare zur Wiederherstellung ihrer Arbeitskraft unternimmt, kann dir ihr Leid ein Problem bereiten.
Zumutbar ist in Deutschland inzwischen sehr viel. (Siehe aktuelle Impfdisukssion.)

Bei verschriebenen Medikamenten kannst du durchaus überraschend einen Blutspiegel verlangen ob sie die tatsächlich nimmt oder falls es sich im Haar nachweisen lässt: noch besser, dann hast du eine Langzeitübersicht, was ihre Compliance angeht. So wie die mutmaßlich drauf ist, wird sie sich für ein paar tausender sicher nicht das Pharmagift reinjagen.

Ach so: ein Verrechnen mit deiner Depression mit ihren Gebrechlichkeiten ist in der Schulmedizinischen Sicht leider nicht vorgesehen.
So lange du arbeitsfähig bist, bist du arbeitsfähig. Wenn sie überzeugend nicht arbeitsfähig ist, hast du potenziell ein Problem. In deinem Fall sehe ich das auch eher entspannt, aber man weiß ja nie...
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RE: Nachehelicher Unterhalt - welche Hürden beim Argument "Krankheit"? - von kronner - 07-12-2021, 18:54

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