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Kindesunterhalt und nachehelicher Unterhalt
Ob da was beim OLG zu machen ist, solltest du mit deinem Anwalt besprechen. Das ist von hier aus unmöglich zu beurteilen, man braucht die genauen Anträge, die genauen Gegenanträge und die genaue Beschlussbegründung. Es kann auch sein, dass die noch gar nicht vorliegt. Nur der Beschluss selbst. Die Begründung kann nachgereicht werden.

Wenn du sowieso unpfändbar bist, dann kannst du dir auch alles sparen und die ihren Vollstreckungstanz aufführen lassen. Unpfändbar sein ist dann aber ein Dauerzustand.
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RE: Kindesunterhalt und nachehelicher Unterhalt - von p__ - 26-11-2022, 18:36
Auskunftserteilung Unterhalt - von akay - 20-02-2021, 12:03
Immer noch nicht getrent - von akay - 06-08-2021, 13:02
RE: Immer noch nicht getrent - von DerU - 06-08-2021, 14:19
RE: Immer noch nicht getrent - von akay - 06-08-2021, 14:45

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