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Kindesunterhalt und nachehelicher Unterhalt
#51
(12-04-2021, 21:17)akay schrieb: Ich habe die Zahlungsaufderung der Anwältin bekommen und zahle. Ich habe nichts unterschrieben was wieviel im monatlich zu Zahlen ist. Ich zahle viel und deswegen haben die keine Klage eingereicht.

Und damit hast du auch bewiesen, leistungsfähig genug zu sein, Unterhalt in dieser Höhe leisten zu können. Das wars dann. Davon wieder herunterzukommen, ganz egal ob Trennungsunterhalt oder nachehelicher Unterhalt, halte ich für ausgeschlossen.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: Kindesunterhalt und nachehelicher Unterhalt - von Austriake - 30-06-2021, 14:16
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RE: Immer noch nicht getrent - von DerU - 06-08-2021, 14:19
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