(11-09-2020, 12:28)p__ schrieb: Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 10.01.2020 - 13 UF 184/19
Volltext: https://openjur.de/u/2253047.html
Fiktives Einkommen, die millionste Entscheidung dazu. Doch die hat ihre eigenen Aspekte. Es ist nämlich eine Mutter, die zahlen soll. Vor dem Gesetz sind ja angeblich alle völlig gleich.
Neue höchstrichterliche Entscheidung dazu: Beschluss vom 09. November 2020 - 1 BvR 697/20
Volltext: https://www.bundesverfassungsgericht.de/...69720.html
Ein anderer Fall aber gleiches Gegeben. Denn die Unterhaltspflichtige ist eine Mutter von zwei Kindern.
Die hohen Richter haben beschlossen, dass die arme Mutti wird in ihrer durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützten Handlungsfreiheit TOTAL eingeschränkt. Die Last der auferlegten Unterhaltsleistungen ist doch absolut unzumutbar!
Der Verfahrenshergang ist aber schon auch spektakulär:
Zitat:Einen im Februar 2019 gestellten Antrag, sie zur Zahlung des Mindestunterhalts auch an ihren Sohn zu verurteilen, lehnte das Familiengericht mit der Begründung mangelnder Leistungsfähigkeit ab.