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Nachehelicher Unterhalt und Jobwechsel (Topverdiener)
#2
Das war eine lange Ehe, gemäss §1587b BGB kann es deshalb auch zu lebenslangem Unterhalt kommen. Das ist gut möglich, aber nicht zwingend. Ein weites Feld für Anwälte.

Wer vorhat, für weniger Geld zu arbeiten sollte das zuerst angehen und sich dann erst scheiden lassen. Auf weitere Jahre kommts jetzt auch nicht mehr an, die Schwelle zur langen Ehe ist überschritten und seine halbe Rente ist eh schon futsch. Aber der weniger stressige Job wird dann ebenso prägend für die Lebensverhältnisse.

Was sich nach der Scheidung ändert, hat nur Auswirkungen wenn es schon in der Ehe absehbar war. Du kannst dir denken, was die Richter sagen, wenn der Mann 20 Jahre schuftet und urplötzlich nach der Scheidung möchte er runter von diesem Job und deshalb auch weniger Unterhalt zahlen. Das läuft nicht.

Ich weiss nicht, in welcher Phase die Trennung ist. Vielleicht gibt es auch Einigungsmöglichkeiten. Vielleicht kann er mit einer sehr hohen Abfindung aus dem laufenden Unterhalt raus. Das müsste sich aber in siebenstelligen Bereichen bewegen. Es wäre dann arm, aber glücklich und keine Schulden laufen auf.

Vielleicht gibt es Möglichkeiten, die sich aus einer angegriffenen Gesundheit heraus nutzen lassen. Vielleicht hat er auch den Mut, komplett hinzuwerfen und einfach zu blockieren. Das ist eine harte Kur, die viel erfolgreicher wie alles andere wirken kann, weil die Ex plötzlich ihrerseits einen Aufprall in der Realität erlebt. Dann wäre für den Mann eben die neue Frau für den Lebensunterhalt zuständig.
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RE: Nachehelicher Unterhalt und Jobwechsel (Topverdiener) - von p__ - 12-01-2020, 23:06

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