15-07-2019, 10:19
Entscheidend ist dabei, ob in Irland empfangene Unterhaltsleistungen zu versteuern sind oder nicht. Falls nicht, wird der deutsche Fiskus die Zahlungen nicht
als Sonderausgaben/Belastung akzeptieren. Siehe EuGH-Urteil vom 12.7.2005, Az. C-403/03. Es verstößt nicht gegen das EU-Recht, wenn ein in Deutschland lebender Steuerpflichtiger seine Unterhaltsleistungen an die in Österreich lebende Ex-Ehefrau nicht abziehen kann. Gleiches wird wohl für Irland gelten, wenn eine Besteuerung der Unterhaltsleistungen im Ausland nicht erfolgt. Was ihr braucht, ist eine Bescheinigung nach § 1a Abs. 1 Nr. 1 EStG der ausländischen Steuerbehörde.
als Sonderausgaben/Belastung akzeptieren. Siehe EuGH-Urteil vom 12.7.2005, Az. C-403/03. Es verstößt nicht gegen das EU-Recht, wenn ein in Deutschland lebender Steuerpflichtiger seine Unterhaltsleistungen an die in Österreich lebende Ex-Ehefrau nicht abziehen kann. Gleiches wird wohl für Irland gelten, wenn eine Besteuerung der Unterhaltsleistungen im Ausland nicht erfolgt. Was ihr braucht, ist eine Bescheinigung nach § 1a Abs. 1 Nr. 1 EStG der ausländischen Steuerbehörde.
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Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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