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Klage Familiengericht Irland - Anlage U
#2
Entscheidend ist dabei, ob in Irland empfangene Unterhaltsleistungen zu versteuern sind oder nicht. Falls nicht, wird der deutsche Fiskus die Zahlungen nicht
als Sonderausgaben/Belastung akzeptieren. Siehe EuGH-Urteil vom 12.7.2005, Az. C-403/03. Es verstößt nicht gegen das EU-Recht, wenn ein in Deutschland lebender Steuerpflichtiger seine Unterhaltsleistungen an die in Österreich lebende Ex-Ehefrau nicht abziehen kann. Gleiches wird wohl für Irland gelten, wenn eine Besteuerung der Unterhaltsleistungen im Ausland nicht erfolgt. Was ihr braucht, ist eine Bescheinigung nach § 1a Abs. 1 Nr. 1 EStG der ausländischen Steuerbehörde.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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RE: Klage Familiengericht Irland - Anlage U - von Sixteen Tons - 15-07-2019, 10:19

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