Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Urteil, öffentliche Zustellung
#5
(23-08-2018, 17:31)CheGuevara schrieb: 170 StGB ist doch nur ein Problem bei privilegiertem Kindesunterhalt - bei Dir geht’s doch vermutlich um Unterhalt erwachsener Kinder oder nachehelichen Unterhalt an die Ex.

Mein Verständnis wäre gewesen, dass das nicht strafbewehrt ist. Aber wir sind ja in einem leistungsfähigen Forum, da kommt die Antwort sicher und zügig.

Person Deines Vertrauens bevollmächtigen und durch diese Akteneinsicht verlangen lassen. Rechtsanwalt ist dafür nicht nötig. 
https://de.wikipedia.org/wiki/Akteneinsi...sprozessen
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Urteil, öffentliche Zustellung - von Austriake - 23-08-2018, 13:03
RE: Urteil, öffentliche Zustellung - von Mercedes_AMG - 23-08-2018, 21:31
RE: Urteil, öffentliche Zustellung - von Bruno - 09-09-2018, 22:16
RE: Urteil, öffentliche Zustellung - von Bruno - 10-09-2018, 10:56

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Öffentliche Gebühren als Sonder-/Mehrbedarf ?? finearts60 3 3.958 12-03-2018, 04:28
Letzter Beitrag: IPAD3000
  öffentliche Institution in Lippstadt? Desaster2005 0 2.011 23-02-2013, 17:32
Letzter Beitrag: Desaster2005

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste