Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
BU für KM bis 18 LJ??
#2
Mach dir keine Sorgen.

Sie hätte drei Jahre Betreuungsunterhalt für euren Sohn geltend machen können, hat sie aber wohl nicht. Jetzt ist der Junge sieben, dieser Zug ist abgefahren.
Wenn dein Sohn weder behindert ist oder aus einem sonstigen Grund rundum betreut werden muss, dann ist es ihre Sache, wie sie die Betreuung des Kindes organisiert.

Wenn sie kampflustig wird, zieht sie vor Gericht. Was dabei herauskommen wird ist der Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle und Standard-Umgang alle zwei Wochen.

P.S.: wenn sie nicht in der Lage sein sollte, eine Betreuung des Kindes im Sinne des Kindeswohls zu organisieren - mach dem Gericht das Angebot, Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht auf dich zu übertragen und nimm den Jungen in deine Familie auf. Deine Ex wird aber dann unterhaltspflichtig, gem. Düsseldorfer Tabelle versteht sich. Und da kann ihr das Gericht durchaus fiktive Einkünfte zurechnen. Wird aber nicht passieren.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
BU für KM bis 18 LJ?? - von MiMa - 26-07-2018, 22:33
RE: BU für KM bis 18 LJ?? - von Austriake - 27-07-2018, 08:20
RE: BU für KM bis 18 LJ?? - von MiMa - 27-07-2018, 09:34
RE: BU für KM bis 18 LJ?? - von HeinrichH - 27-07-2018, 10:15
RE: BU für KM bis 18 LJ?? - von p__ - 27-07-2018, 12:04
RE: BU für KM bis 18 LJ?? - von MiMa - 27-07-2018, 15:39
RE: BU für KM bis 18 LJ?? - von p__ - 27-07-2018, 15:54
RE: BU für KM bis 18 LJ?? - von MiMa - 24-09-2018, 17:50
RE: BU für KM bis 18 LJ?? - von p__ - 24-09-2018, 18:36

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste