03-08-2018, 18:54
@update
Hatte bevor ich die Haft angetreten haben noch schnell eine sofortige Beschwerde geschrieben. Das Landgericht xyz hat den Haftbefehl aufgehoben.
Die ganzen Unterlagen sind jetzt wieder beim AG xyz. Der Gerichtsvollzieher und die Polizisten (mussten beim AG antreten).
Das AG xyz hat geschrieben das Rechtsschutzbedürfnis für die sofortige Beschwerde fehlt jetzt da ich ja jetzt die Vermögensauskunft abgegeben habe.
Die Unterlagen wurden jetzt wieder an das Landgericht xyz geschickt.
Möchte sollte das LG xyz argumentieren das ich kein Rechtsschutzbedürfnis mehr habe argumentieren das ich unter Zwang die Vermögensauskunft abgegeben habe (bin ein sehr schüchterner Mensch!), war völlig fertig (durch die Verhaftung)...und hätte alles Unterschrieben was man mir vorgesetzt hätte.
Welche Rechtsmittel hätte ich nach dem Landgericht xyz ?
Irgendjemand weitere Ideen ?
Hatte bevor ich die Haft angetreten haben noch schnell eine sofortige Beschwerde geschrieben. Das Landgericht xyz hat den Haftbefehl aufgehoben.
Die ganzen Unterlagen sind jetzt wieder beim AG xyz. Der Gerichtsvollzieher und die Polizisten (mussten beim AG antreten).
Das AG xyz hat geschrieben das Rechtsschutzbedürfnis für die sofortige Beschwerde fehlt jetzt da ich ja jetzt die Vermögensauskunft abgegeben habe.
Die Unterlagen wurden jetzt wieder an das Landgericht xyz geschickt.
Möchte sollte das LG xyz argumentieren das ich kein Rechtsschutzbedürfnis mehr habe argumentieren das ich unter Zwang die Vermögensauskunft abgegeben habe (bin ein sehr schüchterner Mensch!), war völlig fertig (durch die Verhaftung)...und hätte alles Unterschrieben was man mir vorgesetzt hätte.
Welche Rechtsmittel hätte ich nach dem Landgericht xyz ?
Irgendjemand weitere Ideen ?