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Anwaltsrechnung Gegenseite, "unerlaubte Handlung"
#4
(11-07-2018, 15:52)HeinrichH schrieb: aber ...warum..? Smile

Weil eine Antwort Spass macht :-)
Oder fragst du, warum §823 BGB nichts mit der Rechnung zu tun hat? Das steht im Paragrafen. Es gab gegen dich kein Verfahren, keine Anwendung Gewaltschutzgesetz, nichts. Voraussetzung ist aber "widerrechtlich verletzt" und das beruht auf was? Auf gar nichts. Auf reiner Behauptung einer Dritten.

Aber sowas schreibt man keinem Anwalt. Man berät die Gegeneite nicht. Niemals. Wenn sie der Ansicht ist, die könne die Forderung durchsetzen, soll sie das probieren. Bis dahin ist das nur dummes, verlogenes Gelaber eines Anwalts, wie wir es zur Genüge kennen und typisch für diesen zutiefst unehrenhaften Berufsstand ist.
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RE: Anwaltsrechnung Gegenseite, "unerlaubte Handlung" - von p__ - 11-07-2018, 16:02

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