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Wie funktionieren dynamische Titel?
#2
Du musst die Einkommenserhöhung unaufgefordert melden, wenn Du die freiwillig zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet hast, eine beim JA abgegebene Schuldurkunde würde darunter fallen. Eine freiwillig unterschriebene JA-Urkunde ist wie ein Vergleich. Ein solcher Vergleich verpflichtet Schuldner wie auch Gläubiger wesentliche Veränderungen der Geschäfts-/Vergleichsgrundlage dem jeweils Anderen unaufgefordert mitzuteilen, vgl. BGB § 242 und daraus resultierende Rechtsprechung. Es gilt aber hier die Wesentlichkeitsgrenze. Die Einkommensänderung müsste für eine "Meldung" schon 10% des betitelten Unterhaltsbetrages ausmachen.

Du musst Dich nicht freiwillig melden, wenn Du aufgrund eines Urteils zur Unterhaltszahlung verpflichtet bist.

Ein dynamischer Titel bedeutet, dass bei einer Anpassung der Düsseldorfer Tabelle ab Wirksamkeit der neuen Tabelle, sich die Forderung automatisch verändert. Dies gilt aber nicht nur für den Mindestunterhalt, sondern für jede Stufe der DDT.

Der Unterhaltsgläubiger kann Abänderungsklage erheben, wenn sich z. B. deine Einkommenssituation deutlich zu deinen Gunsten geändert hat (Steigerung von mind. 10% vom gegenwärtigen Unterhaltsbetrag). Du kannst klagen, wenn sich deine Einkommenssituation um 10% vom Titelbetrag verschlechtert hat. Aber dann winkt wieder das fiktive Einkommen...
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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RE: Wie funktionieren dynamische Titel? - von Sixteen Tons - 12-06-2018, 15:59

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