Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Trennungsunterhalt oder Nachehelicher Unterhalt, wie hoch?
#19
@ Bitas

Bei deinem Bruder eine ähnliche Konstellation wie damals bei mir.

Folgende Details möge dein Bruder beachten:

bei der Berechnung/Forderung gehen Anwälte gerne her und arbeiten mit Tricks. Zum Beispiel den Kindesunterhalt niedriger ansetzen, damit mehr für den Trennungsunterhalt übrig bleibt. Bei deinem Bruder zu beachten: Tochter zieht zu ihm, also fällt Kindesunterhalt für ihn weg, stattdessen wird die ExFrau unterhaltspflichtig. Wenn Exe mit ihrem Halbtagsjob nicht leistungsfähig sein sollte, dann bekommt dein Bruder keinen Kindesunterhalt (für die bei ihm lebende Tochter), darf aber nach wie vor den zu hohen Trennungsunterhalt zahlen. Beim Trennungsunterhalt ist folgendes zu beachten: des Gesetzgeber sagt, die Ehe dauert ja noch fort, also darf keiner der beiden Eheleute in der Trennungsphase schlechter gestellt werden als während der intakten Ehe. Also wird dein Bruder mindestens die Differenz beim Einkommen ausgleichen dürfen.

Wenn dein Bruder einen fähigen Anwalt hat, dann muss man jetzt folgende Weichen stellen: Tochter kehrt zum Vater zurück, Mutter wird unterhaltspflichtig. Diesen Kindesunterhalt auf Biegen und Brechen durchsetzen! Unbedingt die Exe vom Gericht zur vollschichtigen Berufstätigkeit zwingen lassen, weil Exe hat Kindesunterhalt zu erwirtschaften! Auf gar keinen Fall auf irgendwelche Deals einlassen - Gegenrechnung mit anderen Forderungen oder so etwas. Wenn die Exe ihrer Unterhaltspflicht gegenüber ihrem Kind nicht nachkommt, hat dein Bruder das ganze Instrumentarium der Rechtspflege zur Verfügung, das ist ein scharfes Schwert.
Der Trennungsunterhalt endet irgendwann, die Höhe desselben ist weniger wichtig.
Aber wenn es gelingt, via Kindesunterhalt die Exe zur vollen Erwerbstätigkeit zu bringen, dann hat das für die Scheidungsfolgen wunderbare Auswirkungen: falls dein Bruder dann noch zu nachehelichem Unetrhalt verpflichtet werden sollte (Fortdauer der ehelichen Solidarität oder was auch immer eine Quatschbegründung sich die Richter einfallen lassen), dann können das nur ein paar Peanutsbeträge sein. Und sollten die beiden anderen Töchter doch noch mit Berufsausbildung beginnen wollen - dann wird dein Bruder nur zur Hälfte unterhaltspflichtig, die andere Hälfte hat die Mutter zu leisten. Theoretisch jedenfalls.

Der allerwichtigste Punkt zum jetzigen Zeitpunkt: die Exe zur Arbeit zu bewegen. Der Aufenthalt der jüngsten Tochter beim Vater bietet alle Argumentation dafür - wozu will die Exe weiter halbtags arbeiten zur Betreuung eines Kindes, das gar nicht bei ihr lebt?
Als Köder ruhig etwas mehr Trennungsunterhalt anbieten - oder anbieten, Trennungsunterhalt trotzdem zu zahlen, auch wenn Exe wieder Vollzeit arbeitet oder so etwas.
Auf jeden Fall verhindern, mit allen legalen und notfalls illegalen Mitteln, daß die Exe sich via Krankheit auf die faule Haut legt.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Trennungsunterhalt oder Nachehelicher Unterhalt, wie hoch? - von Austriake - 11-09-2019, 09:10

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Nachehelicher Unterhalt trotz Vermögen DukatenEsel 12 1.552 25-07-2023, 08:57
Letzter Beitrag: Austriake
  Kindesunterhalt und nachehelicher Unterhalt akay 147 38.417 11-04-2023, 12:11
Letzter Beitrag: akay
  Nachehelicher Unterhalt - welche Hürden beim Argument "Krankheit"? totality 7 2.102 08-12-2021, 16:17
Letzter Beitrag: Austriake
  Nachehelicher Unterhalt und Jobwechsel (Topverdiener) ExB 20 8.229 15-01-2020, 17:18
Letzter Beitrag: Maestro

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste