Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Volljährigkeit des Kindes und weitere Verfahrensweise (Unterhalt)
#9
Hallo nochmal Zusammen!

Ich habe eigentich eine ganz banale Frage.
Den Brief an die Tochter habe ich soweit aufgesetzt und der geht Morgen raus, durch den Feiertag wird der nun pünktlich zum Geburtstag eintrudeln.

Nun die eigentliche Frage:
Einschreiben Einwurf oder doch eher Einschreiben mit Rückschein?
Ich habe bedenken, das die Tochter evtl. den Absender liest und die Annahme verweigern könnte.
Oder doch besser gleich zwei Briefe auf beide Wege zusenden?

Aktueller Stand vom JA: Mir wurde mitgeteilt das die Beistandschaft mit der Volljährigkeit endet. Und meine Tochter Ihre Unterhaltsansprüche mir gegenüber selbst geltend machen muss. Ob und in welcher Höhe Unterhalt verlangt wird, wird Sie mir mitteilen mit Ihrer Bankverbindung.

Das liest sich so, als hätten Sie meine Tochter aufgeklärt wie nun zu Verfahren ist. Mal sehen, ob ich nicht mit meinen Unterlagen Forderungen Sie ins Schleudern bringe.


Gruß und Dank an alle Ratgebenden!
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Volljährigkeit des Kindes und weitere Verfahrensweise (Unterhalt) - von nachfrage - 30-05-2018, 00:24

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Unterhalt bei Volljährigkeit und Ausbildung Smiley 4 1.390 28-02-2023, 19:18
Letzter Beitrag: Nappo
  Abänderung unterhalt kind bei volljährigkeit Cappuccino 8 5.640 30-10-2017, 20:07
Letzter Beitrag: Cappuccino
  Mehr Unterhalt rückwirkend bis vor Geburtstag des Kindes? resistance01 2 3.845 15-01-2015, 18:21
Letzter Beitrag: resistance01

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste