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Volljährigkeit des Kindes und weitere Verfahrensweise (Unterhalt)
#7
Interessant - sehe ich es richtig, dass ab 18 Jahren BEIDE Elternteile im Verhältnis ihres Einkommens unterhaltspflichtig sind, obwohl das Kind noch bei Mama wohnt?

Dauert zwar noch ein paar Jährchen, ABER:

Ich habe auch so einen doofen Endlos-Titel - wie saublöd ich damals war! Empfänger des Titels "Kindesunterhalt" ist aber die Mutter, die dann aber doch gar keinen Anspruch mehr hat, weil das "Kind" doch schon "erwachsen" ist?! Sehr verwirrend-

Also praktisch das erwachsene Kind im Monat nach dem 18. Lebensjahr anschreiben und entsprechende Nachweise verlangen? (s. oben)?
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RE: Volljährigkeit des Kindes und weitere Verfahrensweise (Unterhalt) - von Clint Eastwood - 14-05-2018, 20:18

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