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Volljährigkeit des Kindes und weitere Verfahrensweise (Unterhalt)
#6
Es wird so oder so einige Änderungen geben. Zunächst mal ist nun auch die Mutter im Boot beim Unterhalt. Damit eine Haftungsquote berechnet werden kann, muss dir die Tochter die Auskunft der Mutter über ihr Einkommen zugänglich machen. Dieses Recht hast du, wenn sie weiterhin Unterhalt verlangt. Das Kindergeld wird anders auf den Unterhalt angerechnet. Auch ihr eigenes Einkommen muss die Tochter nachweisen. Vielleicht jobbt sie ja nebenher? Vielleicht kriegt sie irgendwelche andere Hilfen?

Lange kann es auch nicht mehr dauern bis sie da raus ist. Selbst wenn sie zweimal durchgeflogen ist, dürfte sie angesichts ihrer Volljährigkeit dort nicht mehr allzu lange sein. Mittlere Reife macht man auf der Realschule mit 15, zweimal durchfallen plus spät eingeschult werden macht 18.
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RE: Volljährigkeit des Kindes und weitere Verfahrensweise (Unterhalt) - von p__ - 26-04-2018, 14:14

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