(18-05-2020, 11:41)Axel234 schrieb: Kurze frage einfach aus Interesse: Wenn ich z.B.: im Urlaub in der Schweiz ein Kind mit einer Einheimischen mache, muss ich dann Kindesunterhalt nach Schweizer Recht zahlen oder deutschem Recht?
In der Schweiz müsste das doch viel höher sein oder? Das geht doch dann aber nicht so einfach wenn du normales deutsches Gehalt beziehst.
Wohnort des Kindes...also Schweizer Recht. Es wird aber das Einkommen des deutschen gehalts als Berechnung genommen...Keine Garantie!
PS: Züricher Tabelle oder die Prozent-Regelung Anwendung