22-04-2018, 20:36
Daraus kann man schliessen, dass zu einer korrekten Forderungsaufstellung die separate Auflistung der Zinsen gehört. Soweit klar und richtig. Da aber der Unterhaltsgläubiger es in deinem Fall bis heute nicht geschafft, die Zinsen separat aufzulisten (ansonsten hättest du und der Gerichtsvollzieher den Betrag der Hauptforderung ohne Zinsen gekannt), platzte auch die zweite Vermögensauskunft.