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Pfändungs und Überweisungsbeschluss
#15
Arbeit würdest Du der Gegenseite machen, indem Du sie erst einmal aufforderst, die Summe zu korrigieren. Mit Fristsetzung natürlich.
Wenn man versucht, sich da raus zu winden, wäre wohl eine Vollstreckungsgegenklage notwendig. Allerdings wird bei dieser Summe wohl das Landgericht zuständig sein. Somit unterläge es der Anwaltspflicht.

Bei entsprechendem Nachweis, dass die geforderte Summe falsch ist, würde das Gericht erst einmal das Ruhen der Vollstreckung verfügen. Danach jedoch, kann natürlich weiterhin in Bezug auf die "richtige" Summe, versucht werden zu vollstrecken.

Aber oft geben die Gläubiger solche Aktionen dann auf, denn es wirft immer wieder neue Kosten auf und das ist jeder Gläubiger (auch Unterhaltsgläubiger) schnell leid. Besonders dann, denn der eigene Anwalt irgendwann vom Mandanten auch mal Geld sehen will.

Natürlich kann man ungeachtet dessen auch mal einen Verwirkungstatbestand prüfen lassen. Aber das wird ja erfahrungsgemäß eher schwer.

Die Banken geben ihren Kunden von alleine nicht Bescheid, welche Forderung in welcher Höhe vorliegt. Aber man braucht dort nur hinzugehen und nachzufragen. Dann bekommst Du die Info.

Ich selbst hatte mal die Situation, dass meine Ex bei meinem Arbeitgeber eine Vorpfändungsverfügung über deren Anwalt zukommen ließ, also als Vorstufe zur bald kommenden Lohnpfändung.

Der Anwalt hatte auch "ausgerechnet", aber leider 5.000 Euro zu viel. Ich habe daraufhin meine Ex wegen Betrug angezeigt. Das ist natürlich im Sande verlaufen und eingestellt worden, hatte aber den Effekt, dass sie eine Aussage bei der Polizei machen musste. Das muten sie zwar den Vätern zu, aber für sie selbst bedeutet das natürlich unsägliche Schmach ;-)

Trotz Einstellung der Anzeige hat sie danach nie wieder versucht, irgendetwas zu pfänden. Das ist jetzt 4 Jahre her und trotz vorheriger Anzeigen wegen § 170 StGB und allen damit verbundenen "Bemühungen"....

Zur Abgabe der Vermögensauskunft bist Du ja schlicht verpflichtet. Ist auch egal. Dann mach sie halt erneut. Die Kontenpfändung werden die natürlich ewig stehen lassen. Wenn Du diese Pfändung aber erfolgreich anfechtest, weil ja die Summe nicht stimmt, muss die Gegenseite letztlich die ganze Arbeit erneut machen. Du könntest darauf hoffen, das man irgendwann aufgibt.
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RE: Pfändungs und Überweisungsbeschluss - von Nappo - 18-03-2018, 13:26

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