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Pfändungs und Überweisungsbeschluss
#8
Vermögensauskunft ist die Folge einer vollstreckbaren Forderung, die nicht bezahlt wurde. Meines Wissens ist das nicht an eine erneute Vorlage der Forderung gebunden. Das ist schon bei der Vollstreckbarmachung passiert.

Aber was solls? Du hast doch schon zweimal die Vermögensauskunft abgegeben, sollen sie halt nochmal fragen. Du hast eh nichts zu verlieren und kannst auf diese Weise noch ein paar Kosten und Papier produzieren.
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RE: Pfändungs und Überweisungsbeschluss - von p__ - 07-03-2018, 15:35

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