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Pfändungs und Überweisungsbeschluss
#4
Dann ist die Frage gar nicht so einfach zu beantworten, weil viele Umstände eine Rolle spielen. Es könnte sein, dass mittlerweile ein Leistungsverweigerungsrecht auf die zugrundeliegende Forderung eingetreten ist. Das würde auch den PfÜb entwerten. Der PfÜb selbst verjährt erst nach 30 Jahren, das bedeutet aber auch dass er so lange angreifbar bleibt. Zumindest solltest du das beim Vollstreckungsgericht mal versuchen, das ist einfach und billig.
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RE: Pfändungs und Überweisungsbeschluss - von p__ - 14-12-2017, 11:37

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