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Pfändungs und Überweisungsbeschluss
#3
(14-12-2017, 11:18)p__ schrieb: Wenn du seit vier Jahren nach diesem falschen Beschluss gepfändet wirst, kannst du ihn angreifen. War es eine Pfändung vor vier Jahren, die auch vor vier Jahren endete, dann ist nichts mehr anzugreifen.

Nein...Sie hat aus diesem Pfändung und Überweisungsbeschluss bisher keinen einzigen Cent bzw. Euro bekommen...Mein Pfändungsfreibetrag ist zu hoch.
Allerdings ist der Pfändungs und Überweisungsbeschluss immer noch bei der Bank !

Vielleicht kann ich ja etwas "rechtlich Kreatives" daraus machen Big Grin
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RE: Pfändungs und Überweisungsbeschluss - von Arminius - 14-12-2017, 11:30

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