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Unterhaltspflicht für Kind aus früherer Beziehung der Partnerin?
#5
Ja, das ist bekannt und darüber steht bereis einiges im Forum. Eine Art Zwangsehe. Auch in Australien ist das je nach Bundesstaat so und in Neuseeland glaube ich auch.

In Deutschland läuft das anders. Bis zur Trennung sind die Verpflichtungen heftiger, nach der Trennung nicht. Da gibt es das allseits bekannte Konstrukt der Bedarfsgemeinschaft und darüber wird man de facto sehr wohl auch ohne Ehe unterhaltspflichtig für Damen mit Anhang. Wirft man sie aber raus, ist das zu Ende.
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RE: Unterhaltspflicht für Kind aus früherer Beziehung der Partnerin? - von p__ - 22-10-2017, 11:15

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