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Hohe Gerichtskosten obwohl nicht verfahrensbeteiligt
#1
Hallo geschätzte Mitglieder, ich habe ein Problem und hoffe ihr könnt mir einen Tipp geben.
Ich bin geschieden und war zu illustrer Runde vor dem Familiengericht geladen. Zum Sachverhalt es ging lediglich um die Frage ob meiner Exfrau das Sorgerecht in Teilen zurückgegeben werden sollte nachdem ein Vormund diese Aufgabe übernommen hatte. Die Kinder blieben bei ihr während dieser Zeit. Jugendamt und Vormund waren sozusagen weisungsbefugt. Ich selber habe kein Sorgerecht und will es auch nicht zurück. Ich war zu den illustren Runden vor dem Familiengericht weil das Gericht meinte, der biologische KV (ich) müsse anwesend sein obwohl er zum Verfahren nichts beitragen konnte und ich auch keinerlei Rechte habe da ja kein Sorgerecht meinerseits vorhanden ist. Jetzt kam die fette Rechnung 1200 als Zeuge und stiller Zuhörer. Ich bin nicht bereit diesen Betrag zu zahlen. Ich war weder klagende noch beklagte Partei. Klagende Partei waren das JA und der Vormund und beklagte die Ex. Die Begündung ist, ich soll 1/3 der Gerichtskosten zahlen weil ich lediglich der Vater wäre 1/3 soll die Ex zahlen und 1/3 der Vormund. Ich bin doch nicht für Fehltritte meiner Exfrau haftbar !! Das wäre so als würde sie wegen Mordes zu 15 Jahren verurteilt werden und ich soll dann für 5 Jahre für sie in Haft. Wie gesagt ich war lediglich eingeladen weil mein Name auf der Geburtsurkunde der Kinder stehe aber in dem Verfahren ging es um die Fehltritte der Ex und nicht um mich. Warum soll ich jetzt dafür blechen für ein Verfahren in dem es darum ging ob die Ex Teile des Sorgerechts vom Vormund zurückübertragen bekommt ?
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#2
Du warst als Verfahrensbeteiligter genannt.

Hat die Veranstaltung durch Vergleich (mit deiner Zustimmung) geendet oder durch Beschluss?

Üblicherweise geht sowas mit Kostenaufhebung zu Ende. Mit 1200 muss ja ein Gutachter noch am Start gewesen sein, sonnst kommst du nicht auf den Betrag ... oder es sind drei bis vier Kinder.
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#3
Für was genau ist die Rechnung? Was steht auf dem Wisch, der dir zugeschickt wurde? Ein Sorgerechtsverfahren kostet keine 1200x3 = 3600 EUR.
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#4
Durch Beschluss und ja es sind mehrere Kinder. Das JA war dagegen ihr das Sorgerecht in Teilen wieder zu geben.  Die Richterin hat lapidar entschieden da es ja das neue EU Gesetz gibt, das es keinen Anspruch der Kinder gibt auf " bestmögliche Förderung" sprich das der Vormund und Jugendamt weiterhin die Vormundschaft übernehmen müsse man der armen Frau ihre Rechte wieder zurückgeben auch wenn die Kinder verwahrlosen. Deshalb war auch das JA und der Vormund dagegen. Also klagende gegen beklagte Partei, so steht es auch in dem Schreiben. Solange die Ex die Kinder nicht umbringt, überspitzt formuliert, wäre alles in Butter. Also soll sie alles bis auf das Aufenthaltbestimmungsrecht wieder zurückbekommen. Jetzt soll ich als eigentlich Unbeteiligter geladener Zuhörer blechen. Aber ich habe nichts am Hut mit dieser Entscheidung. Da ich kein Sorgerecht inne habe, habe ich auch keinerlei Mitspracherecht. Nur weil ich der geschiedene KV ohne Sorgerecht bin soll ich jetzt blechen ? Was gibt es da für eine rechtliche Grundlage, einen völlig rechtlosen Unbeteiligten (mich) für ein Verfahren Dritter zur Kasse zu bitten ? Fürs Zuhören 1200 Euro ist schon ganz schön happig. Was kann man rechtlich dagegen tun?
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#5
Du kannst Beschwerde zum OLG einlegen; Kostenrisiko weitere ca. 1.500
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#6
Na super das wäre ja ein ernormer Gewinn. Das kann es ja nicht sein. Muss doch irgendeinen Paragraphen geben auf den man sich berufen kann. Das wäre so als wäre mein Nachbar bei einer öffentlichen Anhörung aus Interesse dabei und müsste jetzt dafür 1200 Euro bezahlen. Mit 1200 Euro kann ich auch besseres anfangen. Mir war und ist meine Exfrau völlig egal und nur weil ich als KV anwesend, ich betone nur körperlich anwesend war, dabei auch noch Minusstunden bei meinem Arbeitgeber machen musste, weil man wird ja zu dieser illustren Runde geladen ( genötigt daran teilzunehmen ) soll man für die Freakshow vor Gericht auch noch bezahlen ? Wofür ? Was soll die Gegenleistung für diese Abzocke sein ?
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#7
Die Beschwerde gegen den Kostenansatz nach §66 GKG ist gebührenfrei.
Eine Beschwerde zum OLG gibt es hier nicht, da er nicht Verfahrensbeteiligter war.

Den komplett nichtssagenden Betreff habe ich geändert.
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#8
Also nochmal: Wenn es um die elterliche Sorge geht, fallen pro Kind 178 EUR an. Der Streitwert ist 3000 EUR. Ist er höher gewesen, muss das begründet werden. Es ist mir nach wie vor ein Rätsel, wie die 3600 EUR statt 178 mal Kinderzahl zusammenkommen. So hoch müssen die Kosten ja gewesen sein, wenn der Vater ein Drittel davon tragen soll und das 1200 EUR sind.

Und nun zur Verteilung. Lies dir mal §81 FamFG durch. Die nächste Frage ist, ob du als Beteiligter zählst. Wer Beteiligter ist, steht in § 7 FamFG. In diesem Sinne bist du wohl Beteiligter. Aber der Umweg über das Kind geht nicht (=Kind muss zahlen, also wieder die Eltern), das steht in Abs. 3.

Als nächstes die Frage, wie du dagegen vorgehen kannst. Es gibt ein Kostenfestsetzungsverfahren in § 104 ZPO, da steht drin: "Gegen die Entscheidung findet sofortige Beschwerde statt". Sofortig = Du hast eine Woche Zeit. Ob das nun oder §66 GKG richtig ist, kann ich noch nicht beurteilen, es ist noch nicht wirklich klar wie diese Kosten überhaupt entstanden sind.
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#9
Ich werde morgen die geschwärzte "Rechnung" als Anhang einstellen, ich werde nämlich aus diesem Pamphlet auch nicht schlau und die Begründung warum ich zahlen soll ist lediglich die genetische Verbundenheit mit zu den Kindern
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#10
Verfahrensbeistand wird auch über Gerichtsgebühren abgerechnet.

Wenn es um die Höhe des Streitwertes ginge, hast du Recht @p_ - aber hier wurde eine Kostenquote ausgeurteilt. Beschwert ist @zahlvater auch.

@Zahlvater: hast Du den Beschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung erhalten?
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#11
Irgendwie dachte ich ich könnte ein Foto hier anhängen aber ich finde den Link dazu nicht?
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#12
Schick mir eine Mail.
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#13
Da ist sie, die Kostenrechnung. Später mehr dazu.


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#14
Beschluss ist über einen Monat her ... Game Over!

Was ich nicht verstehe ... Gegenstandswert 3000 EUR, d.h. ein Kind, oder?

Ein Verfahrensbeistand kostet max 550 EUR, d.h. Es müssten 6 Kinder sein.

Hast Du den Beschluss formal zugestellt bekommen?
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#15
Nein nix Game Over gegen den Beschluss wurde fristgerecht Widerspruch eingelegt. Der Betrag war da ich glaube 800 Euro. Das ist jetzt die nach oben !"korrigierte " Kosten Rechnung. Gleich mal 300 mehr. -Versteht sich -Natürlich werde ich auch gegen den neuen Bescheid fristgerecht Wiederspruch einlegen.  Für ein Verfahren in dem ich weder Beklagter noch Klagender war zahle ich nichts. Mir fehlen nur ein paar Paragraphen die ich da schön in das Antwortschreiben basteln kann. Habt ihr irgendwelche Tipps / Vorschläge ?
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#16
Na dann geht es weiter und die Familiengerichtsbarkeit kommt an ihre Grenzen .
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#17
Wenn die Fristen wirklich noch nicht rum sind, gilt der bereits genannte § 104 ZPO für eine Beschwerde.
Die Begründung liegt auf der Hand. Die Wirkung der Kostenfestsetzung ist unbillig, weil du mit in erheblicher Höhe an Kosten eines Verfahrens beteiligt wirst, bei dem du weder Antragsteller noch Antragsgegner warst, sondern Beobachter, der gegen seinen Willen geladen wurde. Bereits die Möglichkeit, eigene Anträge zu stellen war mangels Sorgerecht unmöglich. Weder Ursachen noch Folgen des Verfahrens betreffen dich. Du warst nicht einmal indirekt an allen Vorgängen des Verfahrens, vor dem Verfahren, nach dem Verfahren an irgend etwas beteiligt, verantwortlich, in Berühung. Eine Belastung mit diesen Kosten wäre deshalb in hohem Masse unbillig. Die Kostennote möge sich auf Antragsteller und Antragsgegner beziehen.
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#18
Danke genau so etwas habe ich gesucht. Und nein die Frist ist nicht abgelaufen. Das Schreiben kam gestern. Natürlich datiert auf den 9.10. Was will man von der Klitsche auch anderes erwarten. Hab da heute angerufen. " Da müssen Sie schriftlich widersprechen und dann geht das ganze zum "- , ich hab das Wort vergessen, irgend ein wichtiger Hans-Wurst.....bla bla bla
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#19
Du musst aber gegen den grundlegenden Beschluss vorgehen, nicht gegen die Kostenrechnung.
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#20
Gegen den "Kostenfestsetzungsbeschluss". Verwende diesen Ausdruck. §105 ZPO. Und beeil dich. Der Widerspruch muss beim Gericht in einer Woche eingetroffen sein. Nicht von dir abgeschickt, sondern dort eingetroffen.
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#21
Ist erledigt, per Email und per Post geht das Ganze nochmal heute Nachmittag raus. Auf Emails reagieren die ja auch, wie aus dem angehängten Foto ersichtlich ist. Ich hoffe es bringt etwas. Danke für eure Unterstützung. Ich bin nicht bereit die Verantwortung für Fehlleistungen der Exfrau zu übernehmen. Soweit kommt es noch!
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#22
Vorsicht, eMail ist nur für informelle Fragen und keine gültige Zustellung. Das zählt nicht. Zusätzlich schadet aber auch nicht. Berichte, wie es mit der Beschwerde weiter ging.

Auch sonst scheint bei dir einiges passiert zu sein. Die Ex muss ja trotzdem ganz schön Mist fabriziert haben, wenn sie das Sorgerecht teilweise los war. Und wieso bist du entsorgt worden?
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#23
Hmm ich hatte früher hier einen anderen Account. Habe aber das Passwort vergessen. Hier der alte Fall http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...t=Zahlesel ?
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#24
Unglaubliche Sauerei. Kriegt das Jugendamt eigentlich das Geld als Verfahrensbeistand?
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#25
Hier sicher nicht, denn das Jugendamt war klagende Partei. Kläger und Verfahrensbeistand gleichzeitig wäre wie Aufseher und Insasse gleichzeitig.
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