Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Hohe Gerichtskosten obwohl nicht verfahrensbeteiligt
#8
Also nochmal: Wenn es um die elterliche Sorge geht, fallen pro Kind 178 EUR an. Der Streitwert ist 3000 EUR. Ist er höher gewesen, muss das begründet werden. Es ist mir nach wie vor ein Rätsel, wie die 3600 EUR statt 178 mal Kinderzahl zusammenkommen. So hoch müssen die Kosten ja gewesen sein, wenn der Vater ein Drittel davon tragen soll und das 1200 EUR sind.

Und nun zur Verteilung. Lies dir mal §81 FamFG durch. Die nächste Frage ist, ob du als Beteiligter zählst. Wer Beteiligter ist, steht in § 7 FamFG. In diesem Sinne bist du wohl Beteiligter. Aber der Umweg über das Kind geht nicht (=Kind muss zahlen, also wieder die Eltern), das steht in Abs. 3.

Als nächstes die Frage, wie du dagegen vorgehen kannst. Es gibt ein Kostenfestsetzungsverfahren in § 104 ZPO, da steht drin: "Gegen die Entscheidung findet sofortige Beschwerde statt". Sofortig = Du hast eine Woche Zeit. Ob das nun oder §66 GKG richtig ist, kann ich noch nicht beurteilen, es ist noch nicht wirklich klar wie diese Kosten überhaupt entstanden sind.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Schwarmwissen gefragt - von CheGuevara - 11-10-2017, 20:10
RE: Schwarmwissen gefragt - von p__ - 11-10-2017, 20:37
RE: Schwarmwissen gefragt - von Zahlvater13 - 11-10-2017, 20:46
Schwarmwissen gefragt - von CheGuevara - 11-10-2017, 20:57
RE: Schwarmwissen gefragt - von Zahlvater13 - 11-10-2017, 21:09
RE: Schwarmwissen gefragt - von p__ - 11-10-2017, 21:10
RE: Hohe Gerichtskosten obwohl nicht verfahrensbeteiligt - von p__ - 11-10-2017, 21:31

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste