27-09-2017, 19:10
(27-09-2017, 16:23)p__ schrieb: Auch wenn ein Unterhaltsanspruch vermutlich gar nicht besteht, die Auskunftspflicht besteht praktisch immer. Das Prinzip im Unterhaltrecht: Erst mal hemmungslos glotzen dürfen, was der hat.
Eben!
Die Latte, daß die Auskunftspflicht (!) verwirkt wird, ist praktisch nicht existent.
Simon II