27-09-2017, 11:47
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27-09-2017, 11:48 von Umgangsvereitelung_wasnun.)
Hallo Ihr Lieben,
zur Zeit kommt sehr wenig von mir hier im Forum ;-) das liegt überwiegend daran, dass ich selbst sehr viel geschäftlich unterwegs bin.
Unsere wenigen "Rest-Fälle" dümpeln vor sich hin oder stehen vor einer Entscheidung.
Fast alle haben wir bisher "gewonnen" wenn man das in Anbetracht der Kindes-Situation, der Eskalationen und Geldverschwendung so sagen kann.
Jetzt steht die Auskunft gegenüber dem FamGer in Sachen nachehelicher Unterhalt an. Das Gericht gibt sich nicht mit der sofortigen Verwirkung OHNE Auskunft der Einkünfte von nokids zufrieden. Die Richterin argumentiert mit Auskunft und DANN Verhandlung.
Der Karrieresprung ist klar usw.
ABER: welche Angaben dürfen wir schwärzen? Was geht die Gegenseite nichts an?
Gerne nehme ich auch einen Link an, zu einem alten Posting von Euch. Habe beim Suchen im Forum zwar viele Infos zum Thema Auskunft gesehen, aber nicht genau die Details der Auskunftspflicht.
DANKE!
Ach ja und noch etwas:
hat Jemand einen Link für mich bezüglich: Festgestellte Verwirkung durch OLG lautet mindestens 30% --> wo steht, dass es sowohl die Höhe als auch die DAUER betrifft?
zur Zeit kommt sehr wenig von mir hier im Forum ;-) das liegt überwiegend daran, dass ich selbst sehr viel geschäftlich unterwegs bin.
Unsere wenigen "Rest-Fälle" dümpeln vor sich hin oder stehen vor einer Entscheidung.
Fast alle haben wir bisher "gewonnen" wenn man das in Anbetracht der Kindes-Situation, der Eskalationen und Geldverschwendung so sagen kann.
Jetzt steht die Auskunft gegenüber dem FamGer in Sachen nachehelicher Unterhalt an. Das Gericht gibt sich nicht mit der sofortigen Verwirkung OHNE Auskunft der Einkünfte von nokids zufrieden. Die Richterin argumentiert mit Auskunft und DANN Verhandlung.
Der Karrieresprung ist klar usw.
ABER: welche Angaben dürfen wir schwärzen? Was geht die Gegenseite nichts an?
Gerne nehme ich auch einen Link an, zu einem alten Posting von Euch. Habe beim Suchen im Forum zwar viele Infos zum Thema Auskunft gesehen, aber nicht genau die Details der Auskunftspflicht.
DANKE!
Ach ja und noch etwas:
hat Jemand einen Link für mich bezüglich: Festgestellte Verwirkung durch OLG lautet mindestens 30% --> wo steht, dass es sowohl die Höhe als auch die DAUER betrifft?