18-07-2017, 11:28
"Der Unterhalt umfasst den gesamten Lebensbedarf einschließlich der Kosten einer angemessenen Vorbildung zu einem Beruf, bei einer der Erziehung bedürftigen Person auch die Kosten der Erziehung." §1610 BGB.
Ja, auch Mehrbedarf, Sonderbedarf, Krankenkasse.
Ja, auch Mehrbedarf, Sonderbedarf, Krankenkasse.