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Beistand beim JA-Gespräch
#1
Hallo Forum!

Kommende Woche ist Gesprächstermin beim JA; beantragt wurden Umgangspflegschaft und psychologisches Gutachten/ alternativ Bindungsgutachten.
Die Einladung zum Gespräch erfolgte aber Aufgrund §162 FamFG, 50 SGB VII um die elterliche Sorge zu regeln.
Entweder hier hat jemand mal wirklich den Bericht der Rechtspsychologin gelesen und verstanden (unwahrscheinlich nach der unendlichen Geschichte) oder das wird ne Falle.
(Viel eher wahrscheinlich nach der bisherigen Entwicklung) Gespräch findet nämlich ohne KM statt, nur SB und KV.

Habe nun eine befreundete Pädagogin und ebenfalls Verfahrensbeiständin aus nem ganz anderen Landkreis gewinnen können, als Beistand nach §13 SGB X
zu diesem Termin mitzugehen. Habt ihr mit solchen Gesprächen Erfahrung? 
Wurde euch evtl. der Verbleib des Beistandes verweigert? wenn ja, mit welcher Begründung?

Viele Grüße, LNB
Kindheit war schon immer ein gefährlicher Ort, selten verlässt ihn jemand unbeschadet
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Beistand beim JA-Gespräch - von LoveNoBitch - 13-04-2017, 22:05
Beistand beim JA-Gespräch - von CheGuevara - 13-04-2017, 22:43
Beistand beim JA-Gespräch - von CheGuevara - 14-04-2017, 09:14

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