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Ehengatten-Unterhalts-Vorschuss - woher/wie hoch/wie lang?
#8
(05-04-2017, 14:24)Simon ii schrieb: .........und haben auch andere Instrumente an der Hand, um eine unmotivierte Exe in Lohn und Brot zu bringen.

Als da wären?

Huh

(Hervorhebung durch mich)


Simon II
[/quote]

Alle möglichen Sanktionen, die das SGBII hergibt.

Das Amt darf der Exe den Geldhahn zudrehen, bis zu zwölf Wochen. Der Unterhaltspflichtige würde sich strafbar machen nach §170 StGB
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: Ehengatten-Unterhalts-Vorschuss - woher/wie hoch/wie lang? - von Austriake - 05-04-2017, 15:02

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