06-12-2018, 12:22
Die Nachzahlung könnte aber als Einkommen gelten und deshalb den laufenden Unterhalt senken. Sollte dein RA jedenfalls im Verfahren versuchen. Wie sieht denn der aktuelle Klageantrag des Kindes aus? Derselbe, für den die VKH abgelehnt wurde?