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PKV-Beitragsrückerstattung: KU-erhöhend?
#39
NA, da kann ich mich ja demnächst warm anziehen.... Das Gericht gibt uns Vätern zwar z.B bis zur Volljährigkeit des Kindes "geringe Auskünfte" aber... wenn danach nix von alleine kommt, dann müssen Väter... pardon, "die Unterhaltspflichtigen" sich um Abänderung bemühen.... Dumm nur, wenn wie in meinem Fall die suche nach einem Anwaltknapp 1,5 Jahre dauert, ehe eine Klage angestrebt wird....
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RE: PKV-Beitragsrückerstattung: KU-erhöhend? - von fragender - 07-06-2017, 16:01

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