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PKV-Beitragsrückerstattung: KU-erhöhend?
#34
(06-06-2017, 23:26)kay schrieb: Wie waer es mit der Strategie erstmal ignorieren und warten was wirklich kommt?

Meine bisherige Erfahrung ist, daß es darum geht, Zeit zu schinden. Immerhin will das Kind im Oktober anfangen zu studieren und dann ändert sich die Berechnung wieder. Oder es macht eine Ausbildung, falls es doch nicht studiert.

Insofern ist es meiner Meinung nach sinnvoll zu versuchen, eine gerichtliche Auseinandersetzung durch ein Geplänkel mit dem gegnerischen RA bis dahin zu vermeiden. Da das Kind Auskünfte geben muß, die bisher noch nicht oder nur ungenügend vorliegen und die es auch bei einem Gerichtsverfahren vorlegen muß, können wir das Hinhalten sogar begründen.

Mal sehen, ob es funktioniert.

Simon II
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RE: PKV-Beitragsrückerstattung: KU-erhöhend? - von Simon ii - 07-06-2017, 09:26

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