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PKV-Beitragsrückerstattung: KU-erhöhend?
#9
Unter diesen Umständen kannst du ruhig vom Leder ziehen. Entweder sie akzpetieren oder sie klagen. Wenn das Jugendamt klagt, ändert das auch nichts mehr, denn wenig später müsstest du selber klagen.

Meiner Ansicht nach enthält deine Überlegung aber mehrere problematische Grundlagen.

1. Die Jugendämter hauen generell vor dem 18. Geburtstag auf die Pauke. Genau aus dem Grund, den du zu vermeiden suchst: Festzurren hoher Titel ohne Begrenzung. Denn ab 18 ist das Jugendamt draussen. Was du willst, ist genau das was sie verhindern wollen.
2. Egal wie es läuft, ist ab 18 das Kind die wichtigste Person. Deine Überlegung fällt in sich zusammen, wenn du ein normales Verhältnis hast und die der Titel voraussichtlich zurückgegeben wird. Umgekehrt wird es so oder so teuer und übel werden, wenn da ein bockiges Muttersöhnchen sitzt, das tut was Ex vorpfeift.
3. Sollte das Abitur jetzt stattfinden, fällt Schulende mit Volljährigkeit zusammen und damit auch das Ende der Privilegiertheit. Das schwächt die Position so weit, dass eine Klage gegen den Titel unter Aussetzung der Vollstreckbarkeit Chancen hat. Das bringt müde Unterhaltsberechtigte auf die Beine, weil erst mal weniger oder kein Geld mehr fliesst.
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RE: PKV-Beitragsrückerstattung: KU-erhöhend? - von p__ - 24-03-2017, 09:49

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