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Umgang mit entfremdeten Zwilligen 600 km entfernt.
#22
(10-02-2017, 10:29)Ehno schrieb: .....ich hätte gleich damals das JA einschalten müssen !

Ja, und danach direkt einen Anwalt, da das JA mit Sicherheit nichts bewirkt hätte.


(10-02-2017, 10:29)Ehno schrieb: Meinst SR hat echt keine Chance? Ich dachte die haben die Gesetze geändert ?

Theoretisch ein bißchen.

Aber im ernst: Was willst Du mit dem GSR, wenn Du Deine Kinder nicht einmal siehst?

Das Einklagen des GSR kann als Nebenkriegsschauplatz zur Ablenkung sinnvoll sein, wenn Du wegen des Umgangs sowieso vor Gericht mußt.

Momentan sehe ich keinen Sinn darin, diese Forderung zu erheben.

Wichtig ist, daß Du überhaupt erstmal regelmäßigen Umgang in der Höhe bekommst, die Du stemmen kannst!

Simon II

(10-02-2017, 10:36)p__ schrieb: Das Jugendamt hätte dir damals auch nicht viel geholfen. Am wichtigsten wärs gewesen, vor Ort zu bleiben und den Umgang durchzusetzen. Völlig egal wie deine finanzielle Situation aussieht. Wenn das alles grandios schief gegangen wäre, hättest du immer noch betreten von dannen ziehen können und dich an deinen Unterhaltspflicht abarbeiten.

Volle Zustimmung!

Simon II
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RE: Umgang mit entfremdeten Zwilligen 600 km entfernt. - von Simon ii - 10-02-2017, 10:40

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